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Mietrechtsreform

In Zivilrecht am Februar 11, 2008 von zivilprozess Mit Tag(s) versehen:

Aktuelle Zahlen zeigen, dass Wohnen seit dem Jahr 2000 um 25 Prozent teurer geworden ist, tausende Haushalte müssen bereits 40 Prozent des Einkommens für Mieten aufwenden, und zwar ohne Heizkosten. Gerade einkommensschwache Haushalte sind besonders betroffen. Wohnrecht ist aber wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen in Österreich muss leistbar und qualitativ hochwertig sein.Zwei Entscheidungen des OGH haben den Mieterschutz im letzten Jahr entscheidend gestärkt und sollen nun in das bestehende Mietrecht integriert werden: Die Erhaltungspflichten für das Wohnungsinnere dürfen von den Vermietern künftig nicht mehr auf die Mieter überwälzt werden. Die Reparatur der Therme, aber auch andere Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung, muss daher der Vermieter übernehmen. Bestimmte Versicherungskosten wie etwa Glasbruch- und Sturmschadenversicherungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mehrheit der Mieter als Betriebskosten verrechnet werden. Das Urteil gilt für alle bestehenden und neuen Mietverträge, die zwischen professionellen Vermietern und Mietern geschlossen wurden.

Informelle Gespräche auf Sozialpartnerebene laufen seit längerem und sind bereits weit gediehen , substantielle Ergebnisse erwartet sich die Justizministerin bis zum Frühjahr 2008. Im Anschluss daran wird das Justizministerium als verantwortliches Ressort einen entsprechenden umfangreichen Gesetzesentwurf erarbeiten, der ebenfalls die vom Regierungsprogramm geplante Durchforstung des Betriebskostenkatalogs vorsieht sowie die Verbesserung bei der Transparenz von Mietverträgen beinhalten wird. Da es sich um eine rechtlich sehr komplexe Materie handelt, ist für die Justizministerin ein Inkrafttreten der Novelle noch 2008 unrealistisch, sie strebt aber eine umfassende Reform für 2009 an .

Aber auch kurzfristig kann einiges getan werden, um eine reale Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Justizministerin tritt dafür ein, die Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge zu überdenken. Die dafür notwendige gesetzliche Änderung liegt ausschließlich in Bundeskompetenz und könnte vom Finanzministerium entsprechend schnell realisiert werden. Um einen weiteren großen Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter zu verringern schlägt die Justizministerin vor, die Provisionen, die Mieter an Makler bezahlen, wenn sie einen neuen Mietvertrag abschließen, zu beschränken. Eine Senkung von drei auf zwei Bruttomonatsmieten in der Immobilienmaklerverordnung ist hier denkbar.

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Gerichtsjahr

In Nachrichten am November 22, 2007 von zivilprozess

Für alle Absolventen und Rechtspraktikanten gibt es jetzt ein Informationsprotal auf www.gerichtsjahr.at wo alle relevanten und Notwendigen Infromationen zusammengetragen sind. Ausserdem gibt es für Checklisten und Formularforlagen für alle Belange der Rechtspraktikums.

Weiters gibt es eine Jobbörse für Konzipientenstellen

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Novelle zum Bauträgervertragsgesetz

In Nachrichten am Oktober 18, 2007 von zivilprozess

Die Novelle des Bauträgervertragsgesetzes soll Schutzlücken in diesem für die Verbraucher wichtigen Bereich schließen.

Von Bauträgerverträgen spricht man, wenn der Erwerber von Wohnungen, Gebäuden oder Geschäftsräumen dem Bauunternehmen Vorauszahlungen leisten muss. Der Bauträger muss diese Vorauszahlungen absichern, damit sie in einer allfälligen Insolvenz nicht verloren gehen.

Die in der Praxis am häufigsten verwendete Methode ist die Zahlung nach Ratenplan: Hier darf der Bauträger Vorauszahlungen nur nach dem Baufortschritt entgegennehmen. Dabei haben sich in manchen Fällen Probleme für die Verbraucher ergeben, die die Novelle nun lösen soll, indem die höchst zulässigen Raten reduziert werden. Wirtschaftliche Nachteile aus einem Baustopp in der Insolvenz des Bauträgers sollen damit minimiert werden.

Weiters soll der Bauträger verpflichtet werden, dem Erwerber einen Haftrücklass zur Deckung allfälliger Gewährleistungsansprüche einzuräumen. Das soll das im Baugeschehen alltägliche Gewährleistungsrisiko minimieren.

Die Novelle soll weiter zu klareren und transparenteren Verträgen beitragen, indem die Mindestinhalte an solche Verträge neu definiert werden. Allgemein soll auch die Rechtsstellung des Erwerbers gestärkt werden, etwa indem die Rücktrittsfristen auf 14 Tage verlängert werden.

Die Neuerungen sollen nach den derzeitigen Plänen am 1. 4. 2008 in Kraft treten.

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Führerscheingesetz NEU

In Nachrichten am Oktober 3, 2007 von zivilprozess

Nach dem von Verkehrsminister Faymann vorgestellten Entwurf werden bei einer Überschreitung der Promillegrenze von 0,5 bis 0,8 Promille beim ersten Mal Strafen und eine Nachschulung fällig und beim zweiten Mal der Führerschein entzogen.

Weiters steht den Autofahrern eine Erhöhung der Strafen bei Telefonieren mit Handy am Steuer von 25 auf 50 Euro bevor. Zudem werde geschwindigkeitsüberschreitungen um 30 km/h zukünftig mit mindestens 72 Euro geahndet. Somit werden Strafen aus Geschwindigkeitsübertretungen auch im EU-Ausland eintreibbar.

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Exekutionsordnungs-Novelle 2008

In Zivilprozessrecht am September 16, 2007 von zivilprozess

Mit der EO-Novelle 2008 soll das Verfahren zur Zwangsverwaltung von Liegenschaften im Interesse der Gläubiger und des Schuldners an die Erfordernisse eines modernen Verfahrens angepasst werden.

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Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008

In Allgemein am September 16, 2007 von zivilprozess

Mit dem Entwurf sollen die Pflichten des Abschlussprüfers gestärkt und seine Unabhängigkeit gestärkt werden. Ferner sollen Vorstand und Aufsichtsrat in Zukunft für die wesentlichen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen die Verantwortung tragen, so dass es insgesamt zu einer Erhöhung des Vertrauens in Jahres- und Konzernabschlüsse kommt.

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